
Verkehrsmedizinischer-
Untersuch
Berufskraftfahrer, Fahrlehrer und Fahrexperten in der Schweiz sind verpflichtet, regelmäßig ärztliche Untersuchungen durchzuführen. Diese Untersuchungen sollen sicherstellen, dass keine Erkrankungen vorliegen, die die Fahreignung beeinträchtigen könnten. Wir bieten sowohl die Untersuchung der Stufe 1 als auch der Stufe 2 an.
Wir bieten in unserer Praxis diese vom Gesetzgeber geforderte Untersuchung an, in der folgende Punkte abgeklärt werden:
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der allgemeine Gesundheitszustand
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das Herz-Kreislauf-System
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das Blut
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die Nieren
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die Psyche
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das Gehör
Wichtig! Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet (ab CHF 250.-) und werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Die folgenden Intervalle sind dabei einzuhalten:
Seniorinnen und Senioren ab dem 75. Lebensjahr
Lastwagenfahrer, Taxifahrer, Busfahrer, Fahrlehrer, Verkehrsexperten
Lastwagenfahrer, Taxifahrer, Busfahrer, Fahrlehrer, Verkehrsexperten
Ab dem 75. Lebensjahr
Bis zum 50. Lebensjahr
Vom 50. – 70. Lebensjahr
Alle 2 Jahre
Alle 5 Jahre
Alle 3 Jahre