
Verkehrsmedizinischer-
Untersuch
Berufskraftfahrer, Fahrlehrer und Fahrexperten in der Schweiz sind verpflichtet, regelmäßig ärztliche Untersuchungen durchzuführen. Diese Untersuchungen sollen sicherstellen, dass keine Erkrankungen vorliegen, die die Fahreignung beeinträchtigen könnten. Wir bieten sowohl die Untersuchung der Stufe 1 als auch der Stufe 2 an.
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Wir bieten in unserer Praxis diese vom Gesetzgeber geforderte Untersuchung an, in der folgende Punkte abgeklärt werden:
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der allgemeine Gesundheitszustand
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das Herz-Kreislauf-System
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Zucker,
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Gedächtnis
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Suchtkrankheiten ( Alkohol, Canabis und andere), evtl. Urinkontrolle
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Augen
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die Psyche
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das Gehör
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Wichtig! Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet (ab CHF 250.-) und werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Die folgenden Intervalle sind dabei einzuhalten:
Seniorinnen und Senioren ab dem 75. Lebensjahr
Klein-Lastwagen- und Lastwagenfahrer,
BBT und Schiffffahrt, Kleinbus-Bus, Fahrlehrer
Klein-Lastwagen- und Lastwagenfahrer,
BBT und Schiffffahrt, Kleinbus-Bus, Fahrlehrer
Ab dem 75. Lebensjahr​
Bis zum 50. Lebensjahr
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Vom 50. – 70. Lebensjahr
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Alle 2 Jahre​​
Alle 5 Jahre​
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Alle 3 Jahre
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