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Untersuchungen Fahrtauglichkeit

Berufskraftfahrer, Fahrlehrer und Fahrexperten sind in der Schweiz dazu verpflichtet, sich einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung unterziehen zu lassen. Diese Untersuchung dient dazu, Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten, auszuschließen.

Wir bieten in unserer Praxis diese vom Gesetzgeber geforderte Untersuchung an, in der folgende Punkte abgeklärt werden:  

  • der allgemeine Gesundheitszustand
  • das Herz-Kreislauf-System
  • das Blut
  • die Nieren
  • die Psyche
  • das Gehör

Die folgenden Intervalle sind dabei einzuhalten:

Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr

Ab dem 70. Lebensjahr

Alle 2 Jahre

Lastwagenfahrer, Taxifahrer, Busfahrer, Fahrlehrer, Verkehrsexperten

Bis zum 50. Lebensjahr

Alle 5 Jahre

Lastwagenfahrer, Taxifahrer, Busfahrer, Fahrlehrer, Verkehrsexperten

Vom 50. – 70. Lebensjahr

Alle 3 Jahre

Warum ist die Untersuchung so wichtig?

Sie fühlen sich gesund und haben, subjektiv betrachtet, den Eindruck, dass sich Ihre Fahrtauglichkeit in den letzten Jahren nicht verschlechtert hat.

Dieser Eindruck kann jedoch täuschen, denn gesundheitliche Beeinträchtigungen, chronische Erkrankungen, Operationen und Medikamenteneinnahmen können sich auf Ihre Fitness und Ihr Reaktionsvermögen auswirken. Auch die natürlichen Zeichen des Alters können Ihre Fahrtauglichkeit stark beeinflussen. Besonders wenn Sie zusätzlich an folgenden Krankheiten leiden: 

  • Diabetes
  • Herzrhythmusstörungen
  • Schlaganfall 

 Gehen Sie auf Nummer sicher. Ein Attest zur Fahrtauglichkeit bescheinigt Ihnen und allen anderen Verkehrsteilnehmern, dass Sie noch immer „auto-mobil“ sind.      

Sprechen Sie uns an. Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.